Staatliche Ausbildungsförderung auch für Unternehmen!
Nicht nur für Arbeitssuchende gibt es die grundsätzliche Möglichkeit der staatlichen Förderung einer Ausbildung zum REFA-Arbeitsorganisator.
Um den Unternehmen im Strukturwandel zu helfen, wettbewerbsfähig zu bleiben, wurde das Qualifizierungschancengesetz der Bundesregierung aus dem Jahr 2019 nochmals im Jahr 2020 mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz weiterentwickelt.
Mit den neuen Fördermöglichkeiten kann die Bundesagentur für Arbeit jetzt mit der Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! insbesondere auch die Unternehmen bei der Weiterbildung ihrer Arbeitskräfte unterstützen:
- Es werden Lehrgangskosten übernommen und Arbeitsentgeltzuschüsse gewährt.
- Die Höhe der Förderungen richtet sich nach der Betriebsgröße.
- Anträge können nun online gestellt werden, auch als Sammelanträge für mehrere Mitarbeiter.
- Zuschüsse fallen höher aus, wenn Qualifizierungsvereinbarungen mit Sozialpartnern vorliegen und/oder wenn ein erhöhter Weiterbildungsbedarf im Unternehmen vorliegt.
- Außerdem gibt es im Fall von Kurzarbeit weitere Möglichkeiten der Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen. Informationen hierzu finden Sie unter dem Link www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/weiterbildung-waehrend-kurzarbeit
Zu den Einzelheiten berät der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit über die folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Telefonisch unter 800 4 555520 (gebührenfrei) Oder über das Kontaktformular für Unternehmensanfragen auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service