Staatliche Ausbildungsförderung auch für Unternehmen!

Nicht nur für Arbeitssuchende gibt es die grundsätzliche Möglichkeit der staatlichen Förderung einer Ausbildung zum REFA-Arbeitsorganisator.

Um den Unternehmen im Strukturwandel zu helfen, wettbewerbsfähig zu bleiben, wurde das Qualifizierungschancengesetz  der Bundesregierung aus dem Jahr 2019 nochmals im Jahr 2020 mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz weiterentwickelt.

Mit den neuen Fördermöglichkeiten kann die Bundesagentur für Arbeit jetzt mit der Qualifizierungsoffensive  WEITER.BILDUNG! insbesondere auch die  Unternehmen bei der Weiterbildung ihrer Arbeitskräfte unterstützen:

  • Es werden Lehrgangskosten übernommen und Arbeitsentgeltzuschüsse gewährt.
  • Die Höhe der Förderungen richtet sich nach der  Betriebsgröße.
  • Anträge können nun online gestellt werden, auch als Sammelanträge für mehrere Mitarbeiter.
  • Zuschüsse fallen höher aus, wenn Qualifizierungsvereinbarungen mit Sozialpartnern vorliegen und/oder wenn ein erhöhter Weiterbildungsbedarf im Unternehmen vorliegt.
  • Außerdem gibt es im Fall von Kurzarbeit weitere Möglichkeiten der Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen. Informationen hierzu finden Sie unter dem Link www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/weiterbildung-waehrend-kurzarbeit   

Zu den Einzelheiten berät der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit über die folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Telefonisch unter 800 4 555520 (gebührenfrei) Oder über das Kontaktformular für Unternehmensanfragen auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service

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